1. Phytotherapie / Therapie mit Heilpflanzen

Definition:

Phytotherapie ist  eine Therapie mit Arzneimitteln, die ausschließlich aus Pflanzen, Pflanzenteilen, Pflanzeninhaltstoffen oder deren einfachen galenischen  Zubereitungen , wie z.B. aus Extrakten, Destillaten oder Tinkturen bestehen.

Die therapeutische Anwendung von Pflanzen = Heilpflanzen beruht auf langer, bewährter Tradition - sowohl in der Schul-, wie auch in der Volksmedizin. So ist hier die Pflanzenheilkunde der Heiligen Hildegard zu nennen.

Die Volksmedizin wendet die ganze Pflanze bzw. Pflanzenteile  nach traditioneller  Überlieferung als Teil der Erfahrungsheilkunde an.

Die Pflanzenheilkunde unterscheidet sich von der Homöopathie und auch von der antroposophischen Medizin dadurch, daß versucht wird, mit Hilfe von Pflanzenwirkstoffen die Ursache einer Erkrankung zu bekämpfen bzw. zu beseitigen (= Allopathie ¹  Homöopathie - Gleiches mit Gleichem).

Bei der Phytotherapie soll die Wirkung möglichst direkt, experimentell begründbar und die Beeinflussung von gestörten Körperfunktionen reproduzierbar sein. Dies ist auch ein Prinzip, das aus der Entwicklung chemischer Medikamente stammt.

Der therapeutische Nutzen pflanzlicher und chemischer Medikamente ist nur dann gegeben, wenn unerwünschte Nebenwirkungen möglichst gering bleiben.

Es sind verschiedene Zubereitungen möglich:

  1. in Form von Tropfen, Tabletten oder Elixieren
  2. als Teegemisch (nach Rezept eines Arztes, Heilpraktikers oder Apothekers)
  3. als Infus: Aufguß mit kochendem Wasser, meist bei zarten Pflanzenteilen
  4. als  homöopathische Urtinkturen D1, D6 usw.
  5. als Tinktur
  6. als Externum (äußerlich aufzutragen)